AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Bretagne Service
Letzte Aktualisierung: 19. August 2026
Artikel 1 – Angaben zum Dienstleister
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die von folgendem Dienstleister angebotenen Leistungen:
Bretagne Service
12 rue de Prat Ouern
22610 Pleubian – Frankreich
SIRET: 90125455300012
E-Mail: info@bretagne-service.com
Website: www.bretagne-service.com
Bretagne Service bietet Dienstleistungen vor Ort, Unterstützungs- und Begleitdienstleistungen an, insbesondere für Eigentümer von Häusern, Haupt- oder Zweitwohnsitzen sowie von zur Vermietung bestimmten Immobilien in der Bretagne.
Bretagne Service übt keine Tätigkeit als Immobilienmakler oder Immobilienvermittler aus und führt keine Immobiliengeschäfte durch.
Artikel 2 – Gegenstand der Leistungen
Diese AGB regeln die Bedingungen, unter denen Bretagne Service seine Dienstleistungen für den Kunden erbringt.
Die angebotenen Leistungen können insbesondere umfassen:
- Besuche und Kontrollen von Häusern und Wohnobjekten;
- regelmäßige oder einmalige Kontrollbesuche;
- die Kontrolle des äußerlich erkennbaren Allgemeinzustands einer Immobilie;
- Kontrollen nach Unwettern oder besonderen Ereignissen;
- die Sichtprüfung bestimmter Einrichtungen und Ausstattungen;
- die Vorbereitung eines Hauses vor der Ankunft des Eigentümers oder seiner Gäste;
- die Kontrolle nach der Abreise von Bewohnern oder Mietern;
- die Übergabe, Aufbewahrung und Verwaltung von Schlüsseln und Zugangsmitteln;
- das Öffnen und Schließen eines Objekts;
- die Entgegennahme und Verwaltung von Post und Paketen;
- die Anfertigung von Fotos oder Videos im Rahmen der vereinbarten Leistungen;
- die Erstellung von Berichten für den Kunden;
- Home Staging und die Vorbereitung bzw. wohnliche Präsentation eines Objekts für die Vermietung;
- praktische Unterstützung von Eigentümern im Zusammenhang mit der Vermietung ihrer Immobilie;
- der Empfang von Gästen sowie bestimmte Leistungen bei An- und Abreise, sofern diese ausdrücklich vereinbart wurden;
- Unterstützung und Anwesenheit vor Ort bei Bedarf;
- praktische Begleitung im Rahmen eines Immobilienkaufs, ohne Beteiligung an der eigentlichen Immobilienvermittlung oder dem Immobiliengeschäft;
- sonstige mit dem Kunden vereinbarte Einzelleistungen.
Art, Umfang, Häufigkeit, Modalitäten und Preis der jeweiligen Leistungen werden im Angebot, Kostenvoranschlag, der Auftragsbestätigung oder einem anderen vom Kunden akzeptierten Vertragsdokument festgelegt.
Artikel 3 – Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche von Bretagne Service angebotenen Leistungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Bedingungen zwischen den Parteien vereinbart wurden.
Sie gelten sowohl für Verbraucher als auch für gewerbliche Kunden, vorbehaltlich der jeweils geltenden gesetzlichen Sonderbestimmungen.
Mit der Beauftragung oder Annahme einer Leistung akzeptiert der Kunde diese AGB.
Die AGB sind jederzeit auf der Website von Bretagne Service zugänglich und können dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden.
Artikel 4 – Angebot und Auftragserteilung
Sofern für eine Leistung ein Angebot oder Kostenvoranschlag erforderlich ist, enthält dieser insbesondere die Art und Modalitäten der Leistung, den Preis bzw. die Berechnungsgrundlage sowie gegebenenfalls vorhersehbare zusätzliche Kosten.
Ein Angebot ist für den darin angegebenen Zeitraum gültig.
Der Auftrag gilt als verbindlich, sobald der Kunde das Angebot oder den Kostenvoranschlag bzw. die Leistungsvereinbarung angenommen hat und – sofern vorgesehen – die vereinbarte Zahlung oder Anzahlung eingegangen ist.
Die Annahme kann durch Unterschrift, per E-Mail oder auf jede andere Weise erfolgen, die die Zustimmung des Kunden nachvollziehbar dokumentiert.
Bei Einzelleistungen, für die kein formelles Angebot erforderlich ist, kann die schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden als Annahme der Leistung und dieser AGB gelten.
Artikel 5 – Preise
Die Preise der Leistungen werden in Euro angegeben.
Es gelten die Preise, die im Angebot, Kostenvoranschlag, in der Auftragsbestätigung oder in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste angegeben sind.
Wenn der Preis einer Leistung im Voraus nicht genau bestimmt werden kann, informiert Bretagne Service den Kunden über die Berechnungsweise sowie über gegebenenfalls vorhersehbare zusätzliche Kosten.
Die Zahlungsmodalitäten sind im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben und werden gegebenenfalls auf der Rechnung nochmals aufgeführt.
Kosten, die Bretagne Service im Auftrag des Kunden entstehen, insbesondere notwendige Einkäufe zur Durchführung der Leistung, Kosten für hinzugezogene Fachleute oder außergewöhnliche Aufwendungen, werden dem Kunden nur nach vorheriger Information und, soweit vernünftigerweise möglich, nach vorheriger Zustimmung in Rechnung gestellt.
Artikel 6 – Zahlung
Die jeweils geltenden Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen bei Erhalt zahlbar.
Die Zahlung kann mit den von Bretagne Service angebotenen Zahlungsmethoden erfolgen.
Bei Zahlungsverzug behält sich Bretagne Service das Recht vor, laufende Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Beträge auszusetzen.
Bei gewerblichen Kunden führt jeder Zahlungsverzug von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung zur Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen sowie der gesetzlichen Pauschale von 40 Euro für Beitreibungskosten.
Artikel 7 – Durchführung der Leistungen
Bretagne Service verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen sorgfältig, gewissenhaft und professionell auszuführen.
Die Leistungen werden an den mit dem Kunden vereinbarten Terminen bzw. innerhalb der vereinbarten Zeiträume erbracht.
Die Uhrzeit eines Vor-Ort-Termins kann aufgrund der mit der Leistung verbundenen Anforderungen, der Zugangsmöglichkeiten zum Objekt, der Wetterbedingungen oder anderer angemessener Umstände angepasst werden.
Sollte die Durchführung einer Leistung unter den ursprünglich vorgesehenen Bedingungen nicht möglich sein, informiert Bretagne Service den Kunden so schnell wie möglich und schlägt, sofern möglich, einen neuen Termin oder eine geeignete Lösung vor.
Artikel 8 – Zugang zum Objekt und Schlüsselverwaltung
Wenn für die Durchführung einer Leistung der Zugang zu einem Objekt erforderlich ist, muss der Kunde Bretagne Service die hierfür notwendigen Zugangsmittel zur Verfügung stellen und sicherstellen, dass diese tatsächlich den Zugang ermöglichen.
Werden Bretagne Service Schlüssel, Fernbedienungen, Zugangskarten, Codes oder andere Zugangsmittel übergeben, dürfen diese ausschließlich im Rahmen der mit dem Kunden vereinbarten Leistungen verwendet werden.
Bretagne Service verpflichtet sich, die überlassenen Schlüssel und Zugangsmittel mit der im Rahmen ihrer Tätigkeit angemessenen Sorgfalt aufzubewahren.
Schlüssel oder andere Zugangsmittel werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, außer mit Zustimmung des Kunden oder wenn die Weitergabe zur Durchführung einer ausdrücklich vereinbarten Leistung erforderlich ist.
Der Kunde verpflichtet sich, Bretagne Service über Änderungen von Schlössern, Zugangscodes, Alarmanlagen oder anderen Zugangssystemen zu informieren.
Nach Beendigung der vertraglichen Zusammenarbeit werden Schlüssel und andere Zugangsmittel entsprechend der mit dem Kunden vereinbarten Modalitäten zurückgegeben oder weiterhin aufbewahrt.
Im Falle des Verlusts eines Bretagne Service anvertrauten Schlüssels oder Zugangsmittels haftet Bretagne Service nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und soweit der Verlust auf ein ihr zurechenbares Verschulden oder eine ihr zurechenbare Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
Artikel 9 – Informationen und Anweisungen des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, Bretagne Service alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen erforderlich sind.
Der Kunde hat insbesondere Folgendes mitzuteilen:
- vorhandene Alarm- oder Sicherheitssysteme;
- besondere Zugangsvorschriften zum Objekt;
- Einrichtungen oder Geräte, die einer besonderen Bedienung bedürfen;
- bekannte Risiken oder Gefahren auf dem Grundstück;
- besondere Anweisungen, die für die Durchführung der Leistung erforderlich sind.
Bretagne Service haftet nicht für Folgen, die aus unrichtigen, unvollständigen oder nicht mitgeteilten Informationen des Kunden entstehen.
Artikel 10 – Fotos, Videos und Berichte
Sofern dies Bestandteil der vereinbarten Leistung ist, kann Bretagne Service Fotos oder Videos des Objekts anfertigen, um den äußerlich erkennbaren Zustand zu dokumentieren und dem Kunden über die durchgeführte Leistung zu berichten.
Fotos und Videos, die im Rahmen der Betreuung eines Objekts angefertigt werden, sind für den jeweiligen Kunden bestimmt und werden nicht ohne dessen vorherige Zustimmung zu kommerziellen Zwecken an Dritte weitergegeben, sofern das Objekt oder der Kunde identifizierbar ist.
Fotos und Videos stellen eine visuelle Zustandsdokumentation zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme dar.
Sie stellen weder ein technisches Gutachten noch eine Immobilien-Diagnose oder ein Gutachten im Bereich Bauwesen, Elektrik, Sanitär, Versicherung oder Sicherheit dar.
Bretagne Service darf im Rahmen ihrer Tätigkeit allgemeine oder technische Fotos und Videos zu Informations-, Demonstrations- oder Präsentationszwecken verwenden, beispielsweise um bestimmte Situationen gegenüber anderen Kunden zu veranschaulichen, sofern das betreffende Objekt, seine Adresse, sein Eigentümer oder eine andere Person nicht identifiziert werden kann.
Die Verwendung von Bildern, durch die ein Objekt oder dessen Eigentümer eindeutig identifiziert werden kann, zu Kommunikations- oder Werbezwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des betreffenden Kunden.
Artikel 11 – Vorbereitung und Unterstützung bei der Vermietung
Bretagne Service kann Eigentümer bei der praktischen Vorbereitung ihres Objekts für die Vermietung unterstützen.
Diese Unterstützung kann insbesondere die Vorbereitung des Hauses oder der Wohnung, Home Staging, die Kontrolle des Zustands vor der Ankunft der Bewohner, bestimmte Empfangsleistungen, die Schlüsselübergabe, die Kontrolle nach der Abreise sowie die praktische Betreuung des Objekts umfassen.
Bretagne Service übernimmt nicht selbst die Vermietung des Objekts, schließt keine Mietverträge im Namen oder im Auftrag des Eigentümers ab und nimmt keine Mietzahlungen im eigenen Namen entgegen.
Bretagne Service tritt nicht als Immobilienmakler, Immobilienbevollmächtigter oder Vermittler bei einem Immobiliengeschäft auf.
Der Eigentümer bleibt allein verantwortlich für die Vermietung seines Objekts, die Auswahl der Mieter, den Abschluss des Mietvertrags sowie die Einhaltung seiner eigenen gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen.
Artikel 12 – Begleitung im Rahmen eines Immobilienkaufs
Bretagne Service kann eine praktische Begleitung im Rahmen eines geplanten Immobilienkaufs anbieten.
Diese Leistung kann insbesondere eine Anwesenheit vor Ort, eine Besichtigung, die Anfertigung von Fotos, die Weitergabe praktischer Informationen, eine visuelle Beobachtung des Objekts oder organisatorische Unterstützung des Kunden umfassen.
Bretagne Service beteiligt sich nicht an der Verhandlung, dem Abschluss oder der Durchführung eines Immobiliengeschäfts.
Bretagne Service ersetzt weder einen Immobilienmakler, Notar, Sachverständigen, Gutachter, Architekten, Rechtsanwalt noch einen anderen gesetzlich geregelten Fachberuf.
Die von Bretagne Service im Rahmen dieser Begleitung mitgeteilten Beobachtungen sind praktische und visuelle Feststellungen und stellen weder ein technisches noch ein rechtliches Gutachten dar.
Artikel 13 – Hinzuziehung Dritter
Wenn dies erforderlich ist oder vom Kunden gewünscht wird, kann Bretagne Service den Kontakt zu einem Handwerker, Techniker oder anderen Fachunternehmen herstellen bzw. erleichtern.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes im Rahmen der vereinbarten Leistung vorgesehen ist, wird der Vertrag mit diesem Fachunternehmen direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister geschlossen.
Bretagne Service haftet nicht für Arbeiten, Leistungen, Fristen, Preise, Garantien oder Schäden, die in den Verantwortungsbereich eines hinzugezogenen Dritten fallen.
Wenn Bretagne Service im Rahmen einer vereinbarten Leistung eine Besorgung oder einen Einkauf im Auftrag des Kunden durchführt, können die entsprechenden Kosten nach den zuvor vereinbarten Modalitäten an den Kunden weiterberechnet werden.
Artikel 14 – Stornierung und Verschiebung von Leistungen
Jede Bitte um Stornierung oder Verschiebung ist Bretagne Service so früh wie möglich mitzuteilen.
Bei einmaligen Leistungen kann ein mindestens 24 Stunden vor dem vorgesehenen Termin erfolgter Stornierungswunsch – sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung keine besonderen Bedingungen vorgesehen sind – kostenfrei storniert oder auf einen anderen Termin verschoben werden.
Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen des Kunden, sofern dessen Anwesenheit für die Durchführung der Leistung erforderlich ist, behält sich Bretagne Service das Recht vor, die Leistung ganz oder teilweise in Rechnung zu stellen, wenn hierfür Arbeitszeit oder Kosten speziell reserviert bzw. aufgewendet wurden und vernünftigerweise nicht anderweitig eingesetzt werden können.
Besondere Stornierungsbedingungen für einzelne Leistungen können im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt werden.
Bretagne Service kann eine Leistung ebenfalls verschieben oder stornieren, wenn deren Durchführung nicht zumutbar oder nicht sicher möglich ist, insbesondere aus Sicherheitsgründen, aufgrund von Unwettern, fehlender Zugangsmöglichkeit zum Objekt, höherer Gewalt oder aus einem anderen berechtigten Grund.
Wenn Bretagne Service eine noch nicht erbrachte Leistung storniert und keine Verschiebung möglich oder vom Kunden gewünscht ist, werden bereits für diese Leistung gezahlte Beträge zurückerstattet.
Artikel 15 – Widerrufsrecht des Verbrauchers
Wird der Vertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, hat der Verbraucher – vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen – grundsätzlich das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen ab Abschluss des Dienstleistungsvertrags ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
Der Kunde kann sein Widerrufsrecht durch eine eindeutige Erklärung gegenüber Bretagne Service ausüben, aus der sein Entschluss zum Widerruf hervorgeht.
Wünscht der Kunde, dass die Leistung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnt, muss er dies ausdrücklich verlangen.
Wenn der Kunde nach Beginn der Leistungserbringung auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat er den Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs tatsächlich erbrachten Leistung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu bezahlen.
Wurde die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht und hat der Kunde bestätigt, dass er mit vollständiger Erbringung der Leistung sein Widerrufsrecht verliert, besteht kein Widerrufsrecht mehr.
Die gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht gelten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Artikel 16 – Ausdrücklicher Wunsch nach vorzeitigem Beginn der Leistung
Wenn ein Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass die Leistung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnt, wird dieser Wunsch von Bretagne Service auf einem dauerhaften Datenträger dokumentiert.
Der Kunde erkennt an, dass er im Falle eines Widerrufs nach Beginn der Leistungserbringung den Wert der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs tatsächlich erbrachten Leistung zu bezahlen hat.
Wurde die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht, erkennt der Kunde an, dass er sein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verliert.
Artikel 17 – Haftung
Bretagne Service schuldet bei der Durchführung ihrer Leistungen grundsätzlich eine sorgfältige Erfüllung der vereinbarten Leistung, jedoch keinen bestimmten Erfolg, soweit gesetzlich zulässig.
Bretagne Service setzt die angemessenen Mittel ein, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der übernommenen Leistungen erforderlich sind.
Bretagne Service haftet insbesondere nicht für Schäden oder Schwierigkeiten, die entstehen durch:
- ein unvorhersehbares und von Bretagne Service unabhängiges Ereignis;
- höhere Gewalt;
- unrichtige, unvollständige oder nicht mitgeteilte Informationen des Kunden;
- einen bereits bestehenden Defekt, Ausfall oder eine Störung des Objekts oder seiner Einrichtungen;
- Alter, Verschleiß oder einen Mangel des Objekts oder seiner Einrichtungen;
- das Handeln oder Versagen eines Dritten;
- Wetter- oder Naturereignisse, die die Durchführung der Leistung vernünftigerweise verhindern oder einschränken;
- die Unmöglichkeit des Zugangs zum Objekt, sofern diese nicht von Bretagne Service zu vertreten ist.
Die in diesem Artikel vorgesehenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine solche Beschränkung gesetzlich unzulässig ist.
Artikel 18 – Höhere Gewalt
Bretagne Service haftet nicht für Verzögerungen oder die Unmöglichkeit der Leistungserbringung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt im Sinne des französischen Rechts.
Hierzu können – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – insbesondere Naturkatastrophen, außergewöhnliche Stürme, Brände, Überschwemmungen, Zugangsbeschränkungen, behördliche Anordnungen, gesundheitliche Notlagen oder andere Ereignisse gehören, die sich der zumutbaren Kontrolle von Bretagne Service entziehen.
Bretagne Service informiert den Kunden so schnell wie möglich, wenn die Durchführung einer Leistung durch ein solches Ereignis beeinträchtigt wird.
Artikel 19 – Reklamationen
Beanstandungen im Zusammenhang mit einer Leistung sind Bretagne Service so schnell wie möglich, vorzugsweise schriftlich, mitzuteilen.
Reklamationen können gerichtet werden an:
Bretagne Service
12 rue de Prat Ouern
22610 Pleubian – Frankreich
E-Mail: info@bretagne-service.com
Bretagne Service wird sich bemühen, gemeinsam mit dem Kunden eine einvernehmliche Lösung für die Angelegenheit zu finden.
Artikel 20 – Verbrauchermediation
Gemäß den Bestimmungen des französischen Verbrauchergesetzbuches kann ein Verbraucher nach vorheriger schriftlicher Reklamation bei Bretagne Service und sofern keine zufriedenstellende Lösung des Konflikts erreicht werden konnte, kostenlos einen Verbrauchermediator einschalten.
Bretagne Service ist dem Verbrauchermediationsverfahren des folgenden Mediators angeschlossen:
Centre de la Médiation de la Consommation des Conciliateurs de Justice – CM2C
49 rue de Ponthieu
75008 Paris – Frankreich
Tel.: 01 89 47 00 14
Website: www.cm2c.net
E-Mail: litiges@cm2c.net
Der Kunde kann den Mediator nach den auf der Website des CM2C angegebenen Modalitäten einschalten.
Die Einschaltung des Mediators kann erst erfolgen, nachdem zuvor versucht wurde, die Angelegenheit direkt mit Bretagne Service zu klären.
Der Verbraucher hat grundsätzlich ein Jahr ab seiner schriftlichen Reklamation gegenüber Bretagne Service Zeit, den Mediator einzuschalten, vorbehaltlich der gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen.
Die Verbrauchermediation ist für den Verbraucher kostenlos.
Artikel 21 – Personenbezogene Daten
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Informationen über die erhobenen Daten, die Zwecke der Verarbeitung, die Speicherdauer und die Rechte der betroffenen Personen sind in der Datenschutzerklärung von Bretagne Service aufgeführt, die separat auf der Website zugänglich ist.
Die Datenschutzerklärung ist von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen getrennt.
Artikel 22 – Geistiges Eigentum
Texte, Fotografien, Dokumente, grafische Elemente, Logos und sonstige von Bretagne Service erstellte oder bereitgestellte Inhalte sind durch die geltenden Bestimmungen zum geistigen Eigentum geschützt.
Jede Vervielfältigung, Nutzung oder Verbreitung zu anderen als den im Rahmen der Leistung vorgesehenen Zwecken bedarf der vorherigen Zustimmung von Bretagne Service, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Artikel 23 – Anwendbares Recht und Streitbeilegung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht.
Für Verbraucher gelten die zwingenden Bestimmungen des französischen Verbraucherschutzrechts sowie die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen zugunsten von Verbrauchern uneingeschränkt.
Für gewerbliche Kunden unterliegen Streitigkeiten über die Auslegung, Durchführung oder Beendigung dieser AGB, die nicht einvernehmlich gelöst werden können, den nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften zuständigen Gerichten.
Artikel 24 – Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB für unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Die betreffende Bestimmung wird, soweit möglich, durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck möglichst nahekommt.
Artikel 25 – Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit der Auftragserteilung oder Annahme eines Angebots bestätigt der Kunde, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und sie zu akzeptieren, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
Diese AGB sind auf der Website von Bretagne Service zugänglich und können dem Kunden vor Abschluss des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden.
